Theater und Coronavirus
Wir spielen wieder auf der Bühne!
Damit alle Besucher unserer Vorstellungen auch einen schönen und sicheren Abend haben, gibt es aufgrund der aktuellen Corona-Situation mehrere Hinweise und Regeln, die eingehalten werden müssen.
Diese Seite aktualisieren wir stetig, sobald sich die Vorgaben und Regeln ändern (Stand vom: 17.11.2021)
Vorverkauf
Der Kartenvorverkauf ist an den bekannten Vorverkaufsstellen möglich. Es gilt dort die jeweilige hauseigene Regelung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Die Kartenvorverkaufsstellen sind zu den bekannten Öffnungszeiten erreichbar.
2G-Regelung im Theater
Bei unseren Veranstaltungen gilt ab Montag (22.11.2021) die 2G-Regel (genesen bzw. geimpft). Das bedeutet, dass nur noch Personen, die genesen bzw. geimpft sind, Zutritt zu unseren Vorstellungen erhalten. Ein Eintritt mit einem negativen Schnell- bzw. PCR-Test ist nicht mehr möglich.
Für die Kontrolle und Überprüfung des jeweiligen Original-Nachweises (Impf- bzw. Genesenennachweis), die wir bereits vor dem Betreten des Gebäudes machen, benötigen wir ebenfalls ein Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass, o.ä.).
Von der Regelung ausgenommen sind weiterhin:
- Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie
- minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet sind.
Des weiteren gelten auch bei uns die allgemeingültigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Virus.
Hygiene und Abstandsregeln
Bitte achten Sie bei Ihrem Besuch ebenfalls die allgemeinen Hygieneregeln und halten Sie sich an die Nies- und Hustenetikette, die Einhaltung des Mindestabstandes (mindestens 1,5 Meter) …! Ein regelmäßiges Händewaschen ist in den bereitgestellten Sanitäranlagen möglich. Ebenfalls werden Desinfektionsspender bereitgestellt.
Alle Räume werden fortlaufend belüftet. Vor, während und nach der Veranstaltung findet ein Frischluftaustausch durch die fest verbaute Lüftungsanlage statt.
Es erfolgt eine regelmäßige Reinigung von Oberflächen, die häufig von den Besuchern berührt werden, und regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen (mind. vor und nach jeder Veranstaltung und bei Bedarf).
Mund-Nasen-Bedeckung
Es besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Kontrolle der 2G-Regeln. Dennoch empfehlen wir das Tragen, wenn z.B. der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, zum eigenen Schutz bzw. auch zum Schutz der anderen.
Akute Symptome
Treten akute Symptome einer Coronavirus-Infektion auf (z.B. Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Halsschmerzen/-kratzen, Muskel- und Gliederschmerzen), ist der Besuch oder die Anreise zur Veranstaltung sofort abzubrechen. Ein Arzt ist unverzüglich zu kontaktieren.
Kontrolle und Besucherströme
Die Kontrolle der Nachweise und die Regelung von Besucherströmen erfolgt durch das Mitwirken von Ordnern. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen können Verweise aus der Einrichtung oder Veranstaltung ausgesprochen werden.
Jeder Gast erkennt mit dem Kauf eines Veranstaltungstickets die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das aktuell gültige Hygienekonzept an. Bei mutwilliger Missachtung des Hygiene- und Schutzkonzepts wird ein Hausverbot erteilt.
Kein Einlass/ Kartenrückgabe
Kann der 2G-Status nicht eindeutig festgestellt werden, können wir Ihnen den Eintritt zum Schutz der Anderen nicht gewähren. Was mit bereits gekauften Karten in der Situation passiert, wird im Einzelfall vor Ort entschieden.